Hinweisgeberschutzgesetz
(HinSchG)
Wenn Sie Hinweise auf Gesetzesverstöße in unserem Unternehmen haben, können Sie diese hier entsprechend des Hinweisgeberschutzgesetzes melden:
Vertrauliche Informationen sicher übermitteln
Helfen Sie uns, die Lebenshilfe gemeinsam zu schützen
Willkommen beim Meldeportal der Lebenshilfe Havelland.
Ihnen ist ein Verstoß aufgefallen, den Sie uns melden möchten.
Hier stellen wir Ihnen dafür eine sichere Möglichkeit zur Verfügung, diesen Verstoß vertraulich an unsere interne Meldestelle zu übermitteln. Mit der Bearbeitung der Meldungen haben wir Frau Seeger beauftragt. Sie bearbeitet Ihre Meldung und gibt Ihnen abschließend Rückmeldung zu den getroffenen Maßnahmen, wenn Sie eine Email-Adresse hinterlassen. Das ist wichtig, da sich bei der Bearbeitung oftmals Fragen ergeben, die Einfluss auf das weitere Vorgehen haben und die wir nur mit Ihrer Hilfe klären können.
Sofern Sie nicht explizit wünschen, dass Ihr Name übermittelt wird, bleiben Sie anonym.
Als Verstöße sehen wir sämtliche Gesetzes- oder interne Regelverletzungen an, die von Beschäftigten der Lebenshilfe und dessen Einrichtungen im Zusammenhang mit Ihrer Beschäftigung als auch von Lieferanten der Lebenshilfe begangen wurden.
Wichtige Empfehlungen zur Wahrung Ihrer Anonymität
Melden Sie Hinweise nicht aus dem Unternehmensnetzwerk oder von Ihrem Arbeitscomputer / -Smartphone.
Tipps zur Abgabe eines guten Hinweises
Damit ein Hinweis schnell und passend bearbeitet werden kann, ist es wichtig, dass er möglichst konkret ist. Dabei ist es hilfreich, wenn er die folgenden Informationen enthält:
* Welche Personen sind betroffen?
* Was ist geschehen?
* Wie oft hat sich der Vorfall wiederholt?
* Wo hat sich der Vorfall ereignet?
Wenn Sie einen Hinweis abgeben möchten, füllen Sie bitte folgendes Formular aus: